Privacy Protection By Lawyer

Das Problem:

Die Impressumspflicht gem. § 5 TMG verpflichtet alle geschäftsmäßigen Betreiber von Internetauftritten, einschließlich Online-Shops, SocialMedia - Accounts und Meinungsportalen eine ladungsfähige Anschrift zu veröffentlichen. Tun Sie dies nicht, drohen kostenintensive Abmahnungen und gemäß § 11 TMG sogar Bußgelder bis 50.000 Euro. Das bedeutet, dass Sie in der Regel ihre Privatanschrift angeben müssen. Dies wiederum bedeutet faktisch, dass jeder Nutzer Ihres Internetauftritts Ihre Privatanschrift auch aufsuchen kann. Dies mag im günstigsten Fall bei unzufriedenen Kunden lästig sein, kann jedoch eine konkrete Gefahr für Sie und Ihre Familie darstellen.

Die Lösung:

Die Kanzlei Am Neutor bietet eine Lösung an, um Ihre  Privatsphäre zu schützen, indem Sie unsere Anwaltskanzlei als ladungsfähige Anschrift für das Impressum nutzen. Dies bedeutet, dass die Kanzlei Post und Schriftstücke für Sie entgegennimmt und an Sie weiterleitet. Andere Dienstleister, wie etwa ein virtuelles Büro, reichen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht aus, um die Impressumspflicht zu erfüllen.

Ihre Vorteile:

Die Kanzlei Am Neutor bietet einen festen Preis für den Schutz Ihrer Privatsphäre. Ohne Einrichtungsgebühren, komplexe Tarifstrukturen oder lange Vertragslaufzeiten. Durch die  anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung werden Ihre privaten Daten und Adresse streng vertraulich behandelt. Ein  Rechtsanwalt darf keine Informationen ohne Ihre Zustimmung weitergeben und ist gesetzlich verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren.

Die Kanzlei Am Neutor bietet in allen Fällen individuell konzipierte Angebote, um kanzleiinternen Standards einzuhalten. Sie erhalten Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen zu einem fixen Betrag, mit dem Sie kalkulieren können und den Sie vollumfänglich als Betriebsausgabe anmelden können.


So könnte Ihr Impressum zukünftig aussehen:

Max Mustermann

c/o Kanzlei Am Neutor

Rechtsanwalt Christian Zumdick

Am Neutor 4

59368 Werne

E-Mail